Mitglieder des örtlichen Personalrates im Schuljahr 2022-2023
für die Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Forchheim
Vorstand
Petra Fiedler - Vorsitzende
Adalbert-Stifter-Mittelschule
Bammersdorfer Straße 58
91301 Forchheim
09191-89085
Maria-Luise Lehnard - Stellv. Vorsitzende
Grund- und Mittelschule Heroldsbach
Schulstraße 1
91336 Heroldsbach
0176-59001189
Annette Forster-Sennefelder - Stellv. Vorsitzende
Walter-Schottky-Grundschule
Schulstr. 14
91362 Pretzfeld
09191-95819
Daniela Drummer - Weiteres Vorstandsmitglied
Grundschule Ehrenbürg
Mittelehrenbach 142
91359 Leutenbach
09242-1494
Weitere Mitglieder
Carmen Schier
Adalbert-Stifter-Grund- und Mittelschule
Bammersdorfer Str. 58
91301Forchheim
09191-3512401
Christine Zenk
Ritter-von-Traitteur-MS
Egloffsteinstraße 43
91301 Forchheim
Thorsten Götz
Grundschule Gräfenberg
Am Sportplatz 1
91322 Gräfenberg
09194-722840
Peter Walter
Grund- und Mittelschule Heroldsbach
Schulstraße 1
91336 Heroldsbach
09548-9838440
Frank Löser
Grund- und Mittelschule Ebermannstadt
Schulstraße 10
91320 Ebermannstadt
09194-724660
Sabine Bauer
GS Gößweinstein
Viktor-v.-Scheffel-Str. 45
91327 Gößweinstein
09192-8994
Weitere Mitglieder
Andreas Kehl
Ritter-von-Traitteur- Mittelschule
Egoffsteinstr.43
91301 Forchheim
09191-7167855
Aufgaben des Örtlichen Personalrates
Der ÖPR erfüllt als die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung zahlreiche Aufgaben, die im Bayerischen Personalvertretungsgesetz, insbesondere Art.67 bis 79 beschrieben sind. Grundnorm des Personalvertretungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Personalräten und der jeweiligen Dienststelle. Wichtige Aufgaben des Personalrates sind u.a.:
- individuelle Beratung bei dienstlichen Fragen
- Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten
- Mitwirkung bei Versetzungen und Abordnungen von Beschäftigten
- Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen und
- Einstellungen, Verbeamtungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen sowie Inhalten von Personalfragebögen
- Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungsprämien
Der Personalrat unterliegt nach Art.10 BayPVG der Schweigepflicht. So können Anregungen und Beschwerden vertraulich behandelt werden.
Anregungen und Anträge zu dienstlichen Angelegenheiten können auch in den zweimal jährlich stattfindenden Personalversammlungen eingebracht werden.
Personalräte dürfen keine rechtliche Beratung oder Vertretung übernehmen, diese Aufgabe obliegt den Berufsverbänden und Rechtsanwälten.
Beschäftigte können sich in allen dienstlichen Angelegenheiten an ein Personalratsmitglied ihres Vertrauens wenden. Auch bei Gesprächen mit Vorgesetzten kann auf Wunsch ein Mitglied des Personalrates hinzugezogen werden.