Mitglieder des örtlichen Personalrates im Schuljahr 2026-2027
für die Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Forchheim
Vorstand
Sabine Tille - Vorsitzende
Adalbert-Stifter-Mittelschule
Bammersdorfer Straße 58
91301 Forchheim
09191-65455
Daniela Drummer - Stellv. Vorsitzende
Grundschule Ehrenbürg
Mittelehrenbach 142
91359 Leutenbach
09199-215
Carmen Schier - Stellv. Vorsitzende
AST- Mittelschule
Bammersdorfer Straße 58
91301 Forchheim
Tel. 09191-65455
Annette Forster-Sennefelder - weiteres Vorstandsmitglied
Walter-Schottky-Grundschule
Schulstr. 14
91362 Pretzfeld
09194-8040
Weitere Mitglieder
Petra Fiedler
Adalbert-Stifter-Mittelschule
Bammersdorfer Straße 58
91301 Forchheim
09191-65455
Barbara Gruber
Grundschule Egloffstein
Badstraße 166
91349 Egloffstein
09197-366
Sabine Bauer
GS Gößweinstein
Viktor-v.-Scheffel-Str. 45
91327 Gößweinstein
09242-9830
Simone Probst
Grundschule Unterleinleiter
Schulstraße 20
91364 Unterleinleiter
09194-5662
Heike Meier
Grundschule Dormitz
Schulstraße 5
91077 Dormitz
09134-993396
Dr. Sonja Orth
Martins-Grundschule
Wallstraße 17
91301 Forchheim
09191-714281
Frank Löser
Grund- und Mittelschule Ebermannstadt
Schulstraße 10
91320 Ebermannstadt
09194-292
Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten:
Andreas Kehl
Ritter-von-Traitteur- Mittelschule
Egoffsteinstr.43
91301 Forchheim
09191-65151
Aufgaben des Örtlichen Personalrates
Der ÖPR erfüllt als die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung zahlreiche Aufgaben, die im Bayerischen Personalvertretungsgesetz, insbesondere Art.67 bis 79 beschrieben sind. Grundnorm des Personalvertretungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Personalräten und der jeweiligen Dienststelle. Wichtige Aufgaben des Personalrates sind u.a.:
- individuelle Beratung bei dienstlichen Fragen
- Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten
- Mitwirkung bei Versetzungen und Abordnungen von Beschäftigten
- Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen und
- Einstellungen, Verbeamtungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen sowie Inhalten von Personalfragebögen
- Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungsprämien
Der Personalrat unterliegt nach Art.10 BayPVG der Schweigepflicht. So können Anregungen und Beschwerden vertraulich behandelt werden.
Anregungen und Anträge zu dienstlichen Angelegenheiten können auch in den zweimal jährlich stattfindenden Personalversammlungen eingebracht werden.
Personalräte dürfen keine rechtliche Beratung oder Vertretung übernehmen, diese Aufgabe obliegt den Berufsverbänden und Rechtsanwälten.
Beschäftigte können sich in allen dienstlichen Angelegenheiten an ein Personalratsmitglied ihres Vertrauens wenden. Auch bei Gesprächen mit Vorgesetzten kann auf Wunsch ein Mitglied des Personalrates hinzugezogen werden.