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Mitglieder des örtlichen Personalrates im Schuljahr 2022-2023

für die Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Forchheim

Vorstand

Petra Fiedler - Vorsitzende

Sprecherin der Gruppe der Beamten

Adalbert-Stifter-Mittelschule
Bammersdorfer Straße 58
91301 Forchheim
09191-89085

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Maria-Luise Lehnard - Stellv. Vorsitzende

Sprecherin der Gruppe der Arbeitnehmer

Grund- und Mittelschule Heroldsbach
Schulstraße 1
91336 Heroldsbach
0176-59001189

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Annette Forster-Sennefelder - Stellv. Vorsitzende

Walter-Schottky-Grundschule
Schulstr. 14
91362 Pretzfeld
09191-95819

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Daniela Drummer - Weiteres Vorstandsmitglied

Grundschule Ehrenbürg
Mittelehrenbach 142
91359 Leutenbach
09242-1494

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Weitere Mitglieder

Carmen Schier

BLLV Gruppe der Arbeitnehmer

Adalbert-Stifter-Grund- und  Mittelschule
Bammersdorfer Str. 58
91301Forchheim
09191-3512401

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Christine Zenk

GEW Gruppe der Beamten

Ritter-von-Traitteur-MS
Egloffsteinstraße 43
91301 Forchheim

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Thorsten Götz

KEG Gruppe der Beamten

Grundschule Gräfenberg
Am Sportplatz 1
91322 Gräfenberg
09194-722840

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Peter Walter

BLLV Gruppe der Beamten

Grund- und Mittelschule Heroldsbach
Schulstraße 1
91336 Heroldsbach
09548-9838440

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Frank Löser

BLLV Gruppe der Beamten

Grund- und Mittelschule Ebermannstadt
Schulstraße 10
91320 Ebermannstadt
09194-724660

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Sabine Bauer

BLLV Gruppe der Beamten

GS Gößweinstein
Viktor-v.-Scheffel-Str. 45
91327 Gößweinstein
09192-8994

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Weitere Mitglieder

Andreas Kehl

KEG Gruppe der Beamten

Ritter-von-Traitteur- Mittelschule
Egoffsteinstr.43
91301 Forchheim
09191-7167855

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Aufgaben des Örtlichen Personalrates

Der ÖPR erfüllt als die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung zahlreiche Aufgaben, die im Bayerischen Personalvertretungsgesetz, insbesondere Art.67 bis 79 beschrieben sind. Grundnorm des Personalvertretungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Personalräten und der jeweiligen Dienststelle. Wichtige Aufgaben des Personalrates sind u.a.:

  • individuelle Beratung bei dienstlichen Fragen
  • Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten
  • Mitwirkung bei Versetzungen und Abordnungen von Beschäftigten
  • Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen und
  • Einstellungen, Verbeamtungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen sowie Inhalten von Personalfragebögen
  • Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungsprämien

Der Personalrat unterliegt nach Art.10 BayPVG der Schweigepflicht. So können Anregungen und Beschwerden vertraulich behandelt werden.

Anregungen und Anträge zu dienstlichen Angelegenheiten können auch in den zweimal jährlich stattfindenden Personalversammlungen eingebracht werden.

Personalräte dürfen keine rechtliche Beratung oder Vertretung übernehmen, diese Aufgabe obliegt den Berufsverbänden und Rechtsanwälten.

Beschäftigte können sich in allen dienstlichen Angelegenheiten an ein Personalratsmitglied ihres Vertrauens wenden. Auch bei Gesprächen mit Vorgesetzten kann auf Wunsch ein Mitglied des Personalrates hinzugezogen werden.