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Mitglieder des örtlichen Personalrates im Schuljahr 2026-2027

für die Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Forchheim

Vorstand

Sabine Tille - Vorsitzende

Sprecherin der Gruppe der Beamten, BLLV

Adalbert-Stifter-Mittelschule
Bammersdorfer Straße 58
91301 Forchheim
09191-65455

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Daniela Drummer - Stellv. Vorsitzende

Gruppe der Beamten, KEG

Grundschule Ehrenbürg
Mittelehrenbach 142
91359 Leutenbach
09199-215

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Carmen Schier - Stellv. Vorsitzende

Sprecherin der Gruppe der Arbeitnehmer, BLLV

AST- Mittelschule
Bammersdorfer Straße 58
91301 Forchheim
Tel. 09191-65455

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Annette Forster-Sennefelder - weiteres Vorstandsmitglied

Gruppe der Beamten, BLLV

Walter-Schottky-Grundschule
Schulstr. 14
91362 Pretzfeld
09194-8040

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Weitere Mitglieder

Petra Fiedler

BLLV Gruppe der Beamten

Adalbert-Stifter-Mittelschule
Bammersdorfer Straße 58
91301 Forchheim
09191-65455

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Barbara Gruber

KEG Gruppe der Beamten

Grundschule Egloffstein
Badstraße 166
91349 Egloffstein
09197-366

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Sabine Bauer

BLLV Gruppe der Beamten

GS Gößweinstein
Viktor-v.-Scheffel-Str. 45
91327 Gößweinstein
09242-9830

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Simone Probst

BLLV Gruppe der Arbeitnehmer

Grundschule Unterleinleiter
Schulstraße 20
91364 Unterleinleiter
09194-5662

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Heike Meier

BLLV Gruppe der Beamten

Grundschule Dormitz
Schulstraße 5
91077 Dormitz
09134-993396

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Dr. Sonja Orth

BLLV Gruppe der Beamten

Martins-Grundschule
Wallstraße 17
91301 Forchheim
09191-714281

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Frank Löser

BLLV Gruppe der Beamten

Grund- und Mittelschule Ebermannstadt
Schulstraße 10
91320 Ebermannstadt
09194-292

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Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten:

Andreas Kehl

Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten:

Ritter-von-Traitteur- Mittelschule
Egoffsteinstr.43
91301 Forchheim
09191-65151

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Aufgaben des Örtlichen Personalrates

Der ÖPR erfüllt als die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung zahlreiche Aufgaben, die im Bayerischen Personalvertretungsgesetz, insbesondere Art.67 bis 79 beschrieben sind. Grundnorm des Personalvertretungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Personalräten und der jeweiligen Dienststelle. Wichtige Aufgaben des Personalrates sind u.a.:

  • individuelle Beratung bei dienstlichen Fragen
  • Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten
  • Mitwirkung bei Versetzungen und Abordnungen von Beschäftigten
  • Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen und
  • Einstellungen, Verbeamtungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen sowie Inhalten von Personalfragebögen
  • Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungsprämien

Der Personalrat unterliegt nach Art.10 BayPVG der Schweigepflicht. So können Anregungen und Beschwerden vertraulich behandelt werden.

Anregungen und Anträge zu dienstlichen Angelegenheiten können auch in den zweimal jährlich stattfindenden Personalversammlungen eingebracht werden.

Personalräte dürfen keine rechtliche Beratung oder Vertretung übernehmen, diese Aufgabe obliegt den Berufsverbänden und Rechtsanwälten.

Beschäftigte können sich in allen dienstlichen Angelegenheiten an ein Personalratsmitglied ihres Vertrauens wenden. Auch bei Gesprächen mit Vorgesetzten kann auf Wunsch ein Mitglied des Personalrates hinzugezogen werden.