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Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung im Schulamt Forchheim

Andreas Kehl

Vertrauensperson

Büro der Schwerbehindertenvertretung
Egloffsteinstr. 43, 91301 Forchheim

Alexandra Vollmayer

1. Stellvertreterin

Grund- und Mittelschule Eggolsheim
Schulstr. 4, 91330 Eggolsheim

Susanne Reuß

2. Stellvertreterin

Grund- und Mittelschule Ebermannstadt
Schulstr. 16, 91320 Ebermannstadt

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

  • Die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige Interessenvertretung in der Dienststelle.
  • Sie ist zentraler Ansprechpartner in der Dienststelle für Menschen mit einer Behinderung.
  • Sie setzt sich unter anderem dafür ein, dass Menschen mit Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz erhalten und wacht über die Einhaltung der zugunsten der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen erlassenen Gesetze und Verordnungen.
  • Die Schwerbehindertenvertretung wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit allen Betroffenen.

Wer kann sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden?

Nicht nur für die schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von 50 und mehr sind wir die Ansprechpartner. Auch Kolleginnen und Kollegen mit einer geringeren Behinderung und diejenigen, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls von einer Behinderung bedroht sind, können sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden und erhalten dort Beratung und Hilfe. Dies gilt für verbeamtete bzw. angestellte Lehrkräfte und Lehramtsanwärter ebenso wie für Verwaltungsangestellte. Der angesprochene Personenkreis kann sich bei allen Fragen zum Thema Behinderung vertrauensvoll an uns wenden.

Vertrauensvoll heißt: Um mit einer Vertrauensperson Kontakt aufzunehmen, muss kein Dienstweg eingehalten werden. Das Gespräch kann von Ihrer Seite aus anonym durchgeführt werden und dessen Inhalt wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Beispiele

Die Schwerbehindertenvertretung berät …

  • bei Anträgen zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft
  • bei Anträgen zur Gleichstellung mit einem GdB von 30 oder 40
  • bei Verschlimmerungsanträgen oder bei Widerspruchsverfahren 
  • bei der stufenweisen Eingliederung nach längerer Erkrankung oder Unfall (BEM)
  • bei persönlichen oder allgemeinen Problemen an der Dienststelle 
  • bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit, begrenzter Dienstfähigkeit oder Ruhestandsversetzung 
  • bei Reha, Rente und Pension 
  • bei Fragen zur Verbeamtung 

informiert …

  • über die Inklusionsvereinbarung und die Inklusionsrichtlinien 
  • über das Schwerbehindertenrecht – sowie Änderungen - und über alle Fragen, die mit der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zusammenhängen
  • über die Gleichstellung 

achtet …

  • auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auf die Durchsetzung der Inklusionsrichtlinien sowie der Inklusionsvereinbarung an den Schulen. 

Andreas Kehl, Vertrauensperson der Schwerbehinderten im Schulamt Forchheim